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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Der Insolvenzverwalter

Starke Stellung des Insolvenzverwalter

Die starke Stellung des Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren drängt die Frage auf, wer wird Insolvenzverwalter und wie wird er Insolvenzverwalter?

Der Beruf des Insolvenzverwalter ist selten, aber sehr begehrt. Denn Insolvenzverwalter zu sein, ist sehr lukrativ: Neben der Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter kommen in aller Regel erhebliche Nebeneinnahmen aus dem ursprünglichen Beruf des Insolvenzverwalters nämlich typischerweise Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es kann deshalb interessant sein, sich die Vergütung der Insolvenzverwalter einmal näher anzusehen.

Auswahl des Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht ist in der Auswahl des Insolvenzverwalter eigentlich frei. Faktisch hat jedes Insolvenzgericht seine Liste von Insolvenzverwaltern, die es immer wieder beruft. Wenn alles korrekt verläuft, so hat theoretisch jeder qualifizierte Interessent seine Chance.

Als Neuling wird er zunächst mit kleinen Insolvenzen wie Nachlassinsolvenzen betraut, muss die bei Insolvenzverwaltern unbeliebten Insolvenzverfahren für Verbraucher ohne Murren übernehmen und hat dann die Chancen, bei Bewährung sich Schritt für Schritt nach oben zu arbeiten und auch größere Insolvenzverfahren zu erhalten, die lukrativer sind.

Insolvenzvefahren  Karstadt- hier in Köln

Große Insolvenzverfahren werden nur Insolvenzverwaltern anvertraut, die langjährige Erfahrung haben

Es ist zwangsläufig, dass damit die Chancen für Neulinge gering sind. Aber eine Alternative hierzu ist nicht zu erkennen. Schließlich ist von einem Insolvenzverwalter auch zu erwarten, dass er eine Organisation vorhält, die jederzeit bereit ist, sofort in ein Insolvenzverfahren einzusteigen.

Dennoch sind die Kurse gut besucht, in denen Rechtsanwälte sich die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die sie benötigen, um die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht führen zu dürfen. Doch wie bei allen Fachanwaltsbezeichnungen sind auch praktische Erfahrungen nachzuweisen, also durchgeführte Insolvenzverfahren. Und an diese Verfahren kommt man nur über das Insolvenzgericht. Selbst wenn der Rechtsanwalt, der als Angestellter eines Insolvenzverwalters faktisch für diesen die ganze Arbeit macht und dies belegt, genügt dies nicht den Anforderungen für den Nachweis der praktischen Erfahrungen, die zum Führen des "Fachanwalts für Insolvenzrecht" erforderlich sind.

Aber zur Klarstellung: jeder kann Insolvenzverwalter werden, er muss nicht Fachanwalt für Insolvenzrecht sein, er muss überhaupt kein Rechtsanwalt oder Steuerberater sein, er muss die Tätigkeit des Insolvenzverwalters nur beherrschen und das Insolvenzgericht muss dies zu würdigen wissen.

So sind die Insolvenzverwalter erheblich vom Insolvenzgericht abhängig. Häufig ist nur ein einziger Richter am Amtsgericht für alle Insolvenzverfahren eines Landgerichtsbezirks zuständig, nur bei großen Gerichten sind es mehrere. Und wenn dieser Richter, aus welchen Gründen auch immer, einen bestimmten Insolvenzverwalter nicht mehr einsetzt, ist dieser praktisch schutzlos.

Qualifikation des Insolvenzverwalter

Im wesentlichen sind es zwei Berufsgruppen, die als Insolvenzverwalter tätig sind: Rechtsanwälte und Betriebswirte-Steuerberater-Wirtschaftsprüfer. Dies ist auch sinnvoll, denn der Insolvenzverwalter muss schwierige rechtliche und steuerliche Fragen ebenso beurteilen wie er unternehmerische Entscheidungen zu treffen hat. Diese Grundausbildung wird dann durch insolvenzrechtliches Fachwissen ergänzt. Rechtsanwälte können, wie oben schon dargelegt, die Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Insolvenzrecht” erwerben, aber nur, wenn sie auch praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht nachweisen können.

Eine der großen deutschen Kanzleien mit Insolvenzverwaltern

Im Hochhaus Zentrale eines Weltkonzern, daneben Zentrale einer der großen Anwaltskanzleien mit Insolvenzverwaltern

Dies verstärkt natürlich die Tendenz zum “Closed Shop”, zum Omnibus, in dem die drinnen sitzen, die immer schon drin saßen und nun von innen die Türen zu halten. Denn um Fachanwalt für Insolvenzrecht zu werden, genügt es nun nicht, fit im Insolvenzrecht zu sein und sonstige theoretische Kenntnisse zu haben. Man muss die eigenverantwortliche Abwicklung von Insolvenzverfahren nachweisen. Und solche (kleinere) Insolvenzverfahren bekommt man am ehesten übertragen, wenn man schon in einer im Insolvenzrecht tätigen Rechtsanwaltssozietät praktiziert.

Aus der Sicht der “Newcomer” mag dies alles bedauerlich sein. Jedenfalls können wir den deutschen Insolvenzverwaltern hohe Sachkunde und Professionalität nicht absprechen.

Umso mehr wird der Umgang mit ihnen für uns zur beruflichen Herausforderung. Denn solange der Insolvenzverwalter nicht unser Mandant ist, ist er in aller Regel unser Gegner. Um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, müssen wir (als Fachanwälte für Arbeitsrecht) ihn überzeugen oder überwinden. Das ist nicht einfach, aber es geht. Und man kennt dies ja auch vom Profifußball: Selbst Spitzenstars machen Fehler. Schließlich ist Insolvenzverwaltung auch ein Massengeschäft, in dem sich fehlerträchtige Routinen einschleichen. Und wir haben schon oft beobachtet, dass Insolvenzverwalter Dinge machen, von denen sie wissen, dass sie rechtswidrig sind. Aber so lange sich niemand wehrt, scheint dies nicht verkehrt.

Die Handlungen des Insolvenzverwalters

Wie jeder frei praktizierende Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater ist auch der Insolvenzverwalter ein Unternehmer. Er muss Gewinn erzielen, um zu überleben und um zu leben.

Also muss er “Masse machen”, wie es im Jargon der Insolvenzverwalter heißt. Also: er muss die Insolvenzmasse vermehren, weil deren Höhe die (link) Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmt. Weiter empfiehlt es sich, Rechtsstreitigkeiten zu führen, weil dies sein Einkommen zusätzlich erhöht. Und schließlich muss er beim Richter des Insolvenzgericht die Überzeugung festigen, dass er auch künftig der richtige Insolvenzverwalter für weitere Verfahren ist.

Eine sehr geeignetes Mittel, um “Masse zu machen” und Nebeneinkommen aus dem Führen von Prozessen zu erzielen, ist die Insolvenzanfechtung.

Motivation des Insolvenzverwalters

Dieser kurze Abriss über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters und die Vergütung des Insolvenzverwalters soll hier genügen. Es geht nicht darum, hier die Tätigkeit des Insolvenzverwalter weiter kritisch zu würdigen. Wir wollten die Motivation und die Interessen des Insolvenzverwalters darstellen, um dessen Handlungsweise im Einzelfall besser verstehen zu können.

Wer die Motive und Anreize des Gegners kennt, kann dessen nächste Schritte eher vorausberechnen.

Was ein Insolvenzverwalter zu tun hat, ergibt sich natürlich aus dem Gesetz, also der Insolvenzordnung. Aber was der Insolvenzverwalter tut, wenn er mehrere Möglichkeiten hat, wenn er Prioritäten setzen soll, das ergibt sich vor allem aus seiner ganz persönlichen Interessenlage.

“Es gibt immer einen edlen und außerdem einen wahren Grund”, Basiswissen von Schülerinnen katholischer Nonnenschulen.

Legende und Realität der Haftung des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter haftet allen Beteiligten auf Schadensersatz, wenn er schuldhaft seine Pflichten aus der Insolvenzordnung verletzt, § 60 InsO.

Wenn Rechtsanwälte oder Ärzte wegen der Höhe ihrer Honorare angegriffen werden, so ist ein beliebtes Argument zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf die Haftungsrisiken. Für uns Rechtsanwälte ist die Haftpflichtversicherung gegen Fehler bei der Berufsausübung Pflicht. Ein Rechtsanwalt, der nicht versichert ist, verliert die Zulassung. Auch Ärzte sind haftpflichtversichert. Somit taugt eigentlich unser Haftungsrisiko nur insoweit zur Begründung der Gebührenhöhe, also aus unseren Gebühren die jährliche Versicherungsprämie mit erwirtschaften müssen.

Auch Insolvenzverwalter versichern sich gegen die Haftungsrisiken ihrer Tätigkeit. Falls dies nicht bereits von ihrer Berufshaftpflicht als Rechtsanwalt nicht abgedeckt ist, müssen sie für einen entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Die Prämien für diese Versicherungen müssen sie normalerweise aus ihrer Vergütung als Insolvenzverwalter. Bestehe jedoch ein besonderes Haftungsrisiko, so kann die Prämien für diese so genannte Aufversicherung zusätzlich aus der Insolvenzmasse gefordert werden, § 4 Abs. 3 InsVV.

Während einem laufenden Insolvenzverfahren kann der angebliche Schadensersatz vom Insolvenzverwalter nicht durch einzelne Gläubiger gefordert werden. Hierzu müsste ein neuer Insolvenzverwalter bestellt werden, § 92 InsO. Da dies in der Praxis dazu führen würde, dass auch jeder kleine Schadensersatzanspruch nur durch die Entlassung des bisherigen Insolvenzverwalters realisiert werden könnte, hat es die Rechtsprechung zugelassen, dass insoweit ein Sonderinsolvenzverwalter nur für diese Ansprüche bestellt wird.

In der Praxis kommt es äußerst selten vor, dass Schadensersatzansprüche gegen einen Insolvenzverwalter mit Aussicht auf Erfolg geltendgemacht werden.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

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Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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