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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Interessenausgleich in der Insolvenz

Grundsätzlich sind die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über eine Betriebsstilllegung auch in der Insolvenz einzuhalten.

Kommt jedoch ein Interessenausgleich nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder Aufforderung zu solchen Verhandlungen zu Stande, so kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Betriebsänderung beantragen. Diese Zustimmung ersetzt dann den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat; § 122 InsO.

Voraussetzung jedoch ist, dass der Verwalter dem Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat.

In der Praxis sind damit die Möglichkeiten, das Verfahren über den Interessenausgleich zu beschleunigen, sehr beschränkt. Denn die Zustimmung des Arbeitsgerichts wird ja auch nicht über Nacht erteilt, sondern setzt ein förmliches gerichtliches Verfahren in Gang.

Von daher dürfte es sich für den Insolvenzverwalter empfehlen, den Interessenausgleich im herkömmlichen Verfahren des Betriebsverfassungsrechts durchzuführen.

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Und natürlich möchten wir dafür werben, rechtzeitig den Rat von Fachanwälten für Arbeitsrecht einzuholen. Und häufig findet sich jemand, der die Kosten dafür übernimmt. Rechtsschutzversicherungen treten bereits für außergerichtliche Tätigkeiten ein. Und ansonsten gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeiten der Beratungshilffe und Prozeßkostenhilfe

Rechtzeitig zum Fachanwalt für Arbeitsecht hätte dieses Schicksal wohl erspart

Besonders hinweisen möchten wir auf unses Spezialgebiete Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Scheinselbstständigkeit, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie unsere Erfahrungen in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsrecht.

Spannend ist unser Erfahrungsbericht zu den Verhandlungen in einer Einigungsstelle über den Sozialplan bei einer Betriebsschließung.

Und weiter möchten wir auch dafür werben, dass wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Kunzmann & Partner, kompetente Interessenvertreter im Bereich des Arbeitsrechts im Raum Köln - Bonn - Aachen mit Büros in Köln, Düren und Euskirchen sind und gerne neue Mandate übenehmen.

Rufen Sie einfach unser Büro in Euskirchen an, das zentral die ersten Gesprächstermine vergibt.!Telefon 02251 97 00 80..

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

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Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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