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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Insolvenzverfahren – Verfahrensablauf

Eröffnung Insolvenzverfahren, Masse verwalten, Masse vermehren, Masse verteilen

Das Insolvenzverfahren gliedert sich bei der Regelinsolvenz in drei Abschnitte:

1. Das Eröffnungsverfahren oder vorläufige Insolvenzverfahren

2. Die Verwaltung, Vermehrung und Verwertung der Insolvenzmasse

3. Verteilungsverfahren und Schlussverfahren.

Wir befassen uns hier mit dem mittleren und längsten Abschnitt:

Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Verwaltung und Verwertung der Masse bis zur Abschlussreife.

Beschluss der Insolvenzgericht: Eröffnung des Verfahrens

Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht abgelehnt, so benötigt in der Praxis das Insolvenzgericht immer so lange für die Prüfung des Antrags, bis der dreimonatige Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld erschöpft ist. Die Arbeitnehmer arbeiten also drei Monate, um die Insolvenzmasse zu vermehren, bezahlt werden sie hierfür jedoch aus öffentlichen Kassen. Erst dann ergeht der Eröffnungsbeschluss.

Da aus praktischen Gründen (Lohnabrechnungen, Umsatzsteuer und Lohnsteuerabführung etc.) es sich empfiehlt, die Insolvenzeröffnung mit dem Monatsende zusammenfallen zu lassen, sind Deutschlands Richter an den Insolvenzgerichten so engagiert, dass sie auch an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen wie dem 1. Januar und dem 1. Mai die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen. Niemand kann sich vorstellen, dass hier an einem deutschen Gericht etwas vordatiert oder rückdatiert wird.

Der Insolvenzverwalter als Herrscher des Insolvenzverfahrens

Der Insolvenzverwalter übernimmt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das gesamte Vermögen des Schuldners in Besitz und Verwaltung, § 148 InsO. Klagen sind nun gegen ihn zu richten, nicht gegen den Schuldner. Anhängige Gerichtsverfahren gegen den Schuldner ruhen, § 240 ZPO.

Weiterer Verlauf des Insolvenzverfahrens

Mit dem auch in der Tagespresse veröffentlichten Beschluss wird zur ersten Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin, geladen.

Gläubigerversammlung und Berichtstermin

Der Insolvenzverwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage des Schuldners, über Möglichkeiten das Unternehmen zu erhalten und ob ein Insolvenzplan möglich ist, jeweils dargestellt im Hinblick auf die Auswirkungen für die Gläubiger, § 156 InsO. Die Gläubigerversammlung beschließt über Fortführung des Verfahrens und kann einen Gläubigerausschuss wählen. In der Gläubigerversammlung wird nicht nach Köpfen abgestimmt, sondern das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der offenen Forderungen. Somit haben in aller Regel Banken und Finanzamt ein hohes Gewicht, und dies, obwohl die Banken ihrer Kreditforderungen in der Regel gut gesichert haben.

Von großem Interesse für sachkundige Gläubiger ist das Gutachten, das der Insolvenzverwalter in der Eröffnungsphase erstattete. Da ein Recht aus Akteneinsicht für die Gläubiger besteht, haben wir als Rechtsanwälte darauf Zugriff. Trotz eröffnetem Insolvenzverfahren konnten wir daraus schon Ansätze gewinnen, die Forderungen durchzusetzen.

Erfreulicherweise haben viele Insolvenzverwalter diesen Gutachten als PDF-Datei und übersenden es uns auch.

Allgemeine Tätigkeit des Insolvenzverwalter: Masse verwalten

Der Insolvenzverwalter sichert die Masse, und er versucht, diese zu mehren und zu verwerten.

Es gibt auch hier zwei Wege, für den Insolvenzverwalter, reicher zu werden: erstens Einnahmen erzielen, also Geld verdienen und zweitens zu sparen, also einfacher gesagt, die Ausgaben reduzieren.

Dies kann der Insolvenzverwalter tun, zum einen in dem er alte Forderungen beitreibt und auch, in dem er den Geschäftsbetrieb fortsetzt.

Die Verbindlichkeiten kann er abbauen, in dem er z.B. Arbeitsverträge und Mietverträge kündigt. Der Gesetzgeber schuf hierzu Sonderkündigungsrechte des Insolvenzverwalters, so dass auch zum Beispiel ein zehnjähriger Mietvertrag in der Insolvenz kündbar ist, was der Insolvenzverwalter zumindest auch zu Verhandlungen über Mietreduzierungen nutzen kann.

Die Insolvenzanfechtung

Dem Insolvenzverwalter steht weiter ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um die Masse zu mehren: die Insolvenzanfechtung. Mit der Insolvenzanfechtung kann er erfolgte Zahlungen des Schuldners rückgängig machen. Der Gläubiger muss das Erlangte zurückzahlen Das Geld fließt nun in die Masse. Seine Forderungen kann der Gläubiger zur Tabelle anmelden und wird wie bei allen Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle mit etwas Glück einen geringen Bruchteil am Ende des Insolvenzverfahrens ohne Zinsen erhalten.

Mit dem Ausstieg auch aus langfristigen Mietverträgen und Arbeitsverträgen (Sonderkündigungsrecht) hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, das insolvente Unternehmen zu entlasten und somit attraktiver zu machen.

Der Insolvenzverwalter muss weiter die Masse bereinigen, zum Beispiel Gegenstände herausgeben, die im Eigentum Dritter stehen. Die Masse wird er schließlich verwerten, indem er Gegenstände der Masse versteigert oder verkauft. Er versucht auch, das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen zu verkaufen

Feststellung von Forderungen zur Tabelle

Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung sind beim Insolvenzverwalter “zur Tabelle” anzumelden. In der Insolvenztabelle werden alle Forderungen aufgelistet, die als berechtigt anerkannt sind und die verbleibende Masse wird dann auf diese Forderungen verteilt.

Häufig bestreitet der Insolvenzverwalter solche Forderungen, z.B. Mehrarbeitsansprüche. Dies provoziert Klagen auf Feststellung dieser Forderungen. Solche Klagen führen regelmäßig zu Nebeneinnahmen des Insolvenzverwalters, falls er als Rechtsanwalt zugelassen ist oder eine Rechtsanwaltssozietät beauftragt, deren Partner er ist. In der Praxis wird manche Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nur verständlich, wenn man diese Verdienstmöglichkeit des Insolvenzverwalters berücksichtigt.

Übergang zur Schlussphase

Wenn nach vielen Jahren alle diese Gerichtsverfahren abgeschlossen sind und alle Vermögensgegenstände der Masse verwertet wurden, kann das Verfahren abgeschlossen werden.

Es beginnt dann die Schlussphase des Insolvenzverfahrens, in der die Masse verteilt wird. Der Insolvenzverwalter erhält dann auch seine Vergütung. Allerdings konnte er im Laufe des Verfahrens sich schon Vorschüsse mit Zustimmung des Gerichts entnehmen.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

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Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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